Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben:
Besucher, Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
-Krankenhäuser
-Rehabilitationseinrichtungen
-voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
-voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
-Einrichtungen für ambulante Operationen
-Dialysezentren
-ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
-Tageskliniken
-Entbindungseinrichtungen
-Obdachlosenunterkünfte
-Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
-Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
-Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
-Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Freitesten)
Sollten Sie zu keiner dieser Personengruppen gehören, fallen Testkosten in Höhe von 12 EUR an
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Zur Terminvereinbarung klicken Sie bitte auf folgenden Link: